Batterie- und Altgeräteentsorgung

I. Unsere Hinweispflicht nach dem Batteriegesetz

Altbatterien dürfen nicht im Hausmüll entsorgt werden. Batterien enthalten umweltschädliche Stoffe, die als Rohstoffe aber auch wiederverwertet werden können. Sie müssen als Endnutzer gebrauchte Batterien zurückgeben, um eine ordnungsgemäße gesonderte Entsorgung sicherzustellen.

Schadstoffhaltige Batterien sind mit einem Zeichen, bestehend aus einer durchgestrichenen Mülltonne und dem chemischen Symbol (Cd, Hg oder Pb) des für die Einstufung als schadstoffhaltig ausschlaggebenden Schwermetalls versehen:

  • „Cd" steht für Cadmium.
  • „Hg" steht für Quecksilber.
  • „Pb" steht für Blei.

Sie können Altbatterien entweder ausreichend frankiert an uns (Ludwig Artzt GmbH, Schiesheck 5, 65599 Dornburg) zurücksenden oder in Ihrer unmittelbaren Nähe abgeben. Dies funktioniert im Handel, in kommunalen Sammelstellen oder unter unserer vorgenannten Firmenanschrift. Selbstverständlich ist dies für Sie kostenlos. Die Abgabe in Verkaufsstellen ist auf für Endnutzer übliche Mengen sowie solche Altbatterien beschränkt, die der Vertreiber als Anbieter in seinem Sortiment führt oder geführt hat.
Bitte achten Sie auf eine umweltgerechte Entsorgung Ihrer Altbatterien.

II. Elektro- / Elektronikgeräte – Hinweise für Privat-Haushalte

Wir weisen ebenfalls auf die Anforderungen für den Umgang mit Elektro- und Elektronikgeräten nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) hin:

1. Trennung der Altgeräte vom Siedlungsabfall

Altgeräte, also Elektro- und Elektronikgeräte, die zu Abfall geworden sind, müssen getrennt vom Siedlungsabfall entsorgt werden. Insbesondere gehören Altgeräte nicht in den Hausmüll, sondern in spezielle Sammel- und Rückgabesysteme. Sie erkennen, ob Ihr Altgerät gesondert entsorgt werden muss, seit 2005 an dem Symbol der durchgestrichenen Mülltonne.

2. Akkus / Batterien und Lampen

Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, und Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, sind vor Abgabe an einer Sammelstelle vom jeweiligen Altgerät zu trennen. Dies gilt nicht für Altgeräte, die einer Vorbereitung zur Wiederverwendung unter Beteiligung eines öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers zugeführt werden.

3. Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten

Sie können Altgeräte aus privaten Haushalten bei den Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger oder bei den von Herstellern oder Vertreibern im Sinne des ElektroG eingerichteten Rücknahmestellen unentgeltlich abgeben.

Eine Rücknahmepflicht besteht für Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von mindestens 400 m² für Elektro- und Elektronikgeräte sowie Lebensmittelgeschäfte mit einer Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 m², die mehrmals pro Jahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte anbieten und auf dem Markt bereitstellen. Gleiches gilt auch beim Vertrieb unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln, wenn die Lager- und Versandflächen für Elektro- und Elektronikgeräte mindestens 400 m² oder die gesamten Lager- und Versandflächen mindestens 800 m² betragen. Wenn eine Rücknahmepflicht besteht, haben Fernabsatz-Vertreiber die Rücknahme grundsätzlich durch geeignete Rückgabemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung zum jeweiligen Endnutzer zu gewährleisten.

Die Möglichkeit der unentgeltlichen Rückgabe eines Altgerätes besteht bei rücknahmepflichtigen Vertreibern unter anderem dann, wenn ein neues gleichartiges Gerät, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen erfüllt, an einen Endnutzer abgegeben wird. Wenn ein neues Gerät an einen privaten Haushalt ausgeliefert wird, kann das gleichartige Altgerät auch dort zur unentgeltlichen Abholung übergeben werden; dies gilt bei einem Vertrieb unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln für Geräte der Kategorien 1, 2 oder 4 gemäß § 2 Abs. 1 ElektroG (Sie finden eine Übersicht über die verschiedenen Kategorien und die dort enthaltenen Geräte z. B. unter https://www.gesetze-im-internet.de/elektrog_2015/anlage_1.html). Endbenutzer werden zu einer Rückgabe-Absicht von Altgeräten beim Abschluss eines Kaufvertrages befragt. Wenn Sie eine Rücknahme eines entsprechenden Altgerätes wünschen, können Sie uns dies unmittelbar im Bestellvorgang mitteilen.

Es besteht ebenfalls die Möglichkeit einer unentgeltlichen Rückgabe der Altgeräte bei Sammelstellen der Vertreiber unabhängig vom Kauf eines neuen Gerätes für solche Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung jeweils größer als 25 Zentimeter sind, und zwar beschränkt auf drei Altgeräte pro Geräteart. Möchten Sie ein solches Altgerät zurückgeben, kontaktieren Sie uns bitte unter info@artzt.eu mit dem Betreff „Rücknahme Altgerät“.

4. Hinweis zum Datenschutz

Bitte beachten Sie, dass Altgeräte häufig sensible personenbezogene Daten gespeichert haben. Dies gilt insbesondere für Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik (z. B. Computer, Smartphones usw.). In Ihrem eigenen Interesse weisen wir Sie darauf hin, dass für die Löschung der Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten jeder Endnutzer selbst verantwortlich ist.

Bei Rückfragen kontaktieren Sie uns gerne jederzeit unter info@artzt.eu.